Mediengestalter:innen bearbeiten Bilder, gestalten Print- und Digitalmedien, programmieren Webseiten, planen Projekte und setzen Gestaltungsideen in den unterschiedlichsten Medien um.
Schulart
Berufsschule
Organisationsform
Teilzeit
Anmeldung
Durch Betrieb
Berufsbezeichnung
Mediengestalter:in
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Beginn
Beginn des Schuljahres
Dauer
3 Jahre
Bildungsabschluss
Berufsschulabschluss, Gesellenbrief
Kosten
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Aufnahmevoraussetzungen sind, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und ein Berufsausbildungsvertrag vorliegt.
Der Beruf gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Beratung und Planung
Diese Fachrichtung ist eine Kombination aus einer gewerblichen und einer kaufmännischen Ausbildung. - Gestaltung und Technik
In dieser Fachrichtung geht es hauptsächlich um die technische Umsetzung vorgegebener Gestaltungsentwürfe. - Konzeption und Visualisierung
Diese Fachrichtung wendet sich an Auszubildende, welche sich auch in der betrieblichen Ausbildung hauptsächlich mit kreativen Entwürfen beschäftigen.
Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt („Duales System“). Die Schüler:innen sollen in der Berufsschule ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Abschlussprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule (und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer) erhalten die Schüler:innen ein Abschlusszeugnis sowie ein Prüfungszeugnis der IHK. Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.