Wir freuen uns, dass Sie sich an der Johannes-Gutenberg-Schule anmelden möchten. Je nach Schulart benötigen Sie entweder einen Aufnahmenantrag oder ein Anmeldeformular. Bitte entnehmen Sie ihre gewünschte Schulart aus folgender Liste. Der Aufnahmeantrag bzw. das Anmeldeformular muss in jedem Fall mit den im Formular genannten Anlagen per Post im Original bzw. als beglaubigte Kopie an die JGS geschickt oder zu den Öffnungszeiten im Sekretariat abgegeben werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bzgl. einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Aufnahmeantrag
1-jährige Berufsfachschule
Bauzeichner
Drucktechnik
Fotografie
Körperpflege
Mediengestaltung
Metall
2-jährige Berufsfachschule
Labortechnik
Landwirtschaft im Nebenerwerb
1-jähriges Berufskolleg Fachhochschulreife
3-jähriges Berufskolleg Grafik-Design
Fach-/Meisterschule
Installateure/ Heizungsbauer
Konditoren
Industriemeister Fachrichtung Printmedien
Medienfachwirte Print/Digital
Anmeldeformular
Berufsschule
Anlagenmechaniker/in (HWK)
Bäcker/in
Bauzeichner/in
Fachverkäufer/in
Florist/in
Fotograf/in
Friseur/in
Gärtner/in
Konditor/in
Maler/in
Mediengestalter/in
Medientechnologe/in Druck
Arbeitsvorbereitung dual (AVdual)
VABO – Deutsch als Fremdsprache
Praktikant – Einstiegsqualifizierung
Sonderberufsschule Landwirtschaft
Anmeldung online über BewO
2-jähriges Berufskolleg für Biotechnologische Assistenten/innen
2-jährige Berufsfachschule Labortechnik
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihnen die nachfolgenden Informationen mitzuteilen:
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten ist die oben aufgeführte
Schule. Die Schule hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, dieser ist wie folgt erreichbar:
Zweck der Verarbeitung der oben von Ihnen angegebenen Daten ist die Sicherstellung der Beschulung Ihres Kindes, insbesondere die
Erfüllung des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule. Soweit die Verarbeitung der mitgeteilten Daten nicht auf der oben
genannten gesetzlichen Grundlage erfolgt, haben Sie durch die Angaben auch zu den mit einem (*) gekennzeichneten Merkmalen Ihre Einwilligung
in der Datenverarbeitung erklärt. Ihre Einwilligung können Sie je-derzeit gegenüber der Schule widerrufen, wobei die bis zu diesem
Zeitpunkt bereits erfolgte Verarbeitung der betroffenen Daten weiterhin rechtmäßig bleibt.
Empfänger personenbezogener Daten während des Schulverhältnisses Ihres Kindes können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen
ohne eine gesonderte Einwilligung für die Datenübermittlung üblicherweise sein: staatliche Schulaufsichtsbehörden, andere öffentliche
Schulen, gegebenenfalls zuständiges Förderzentrum, zuständiges Gesundheitsamt (Landkreis, Stadtkreis) bei verpflichtenden schulärztlichen
Untersuchungen, zuständiges Jobcenter / zuständige Agentur für Arbeit, Schulträger.
Für die Löschung der Daten gelten die Fristen der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“.
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung,
Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenden Sie sich hierzu
bitte direkt an die Schule. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu. Detaillierte Information zu Ihren Rechten können Sie dem beigefügten
Merkblatt entnehmen.
Die Schule weist darauf hin, dass Schülerkarteikarten beziehungsweise Schülerlisten sowie Abschluss- und Abgangszeugnisse erst 60 Jahre,
nachdem die Schule verlassen wurde, gelöscht werden sollen, damit im Falle eines Verlusts der Nachweis über den Schulbesuch beziehungsweise
ein Ersatzzeugnis ausgestellt wer-den kann. Diese Dokumente werden jedoch von der Schule abgesehen von der Speicherung nicht
weiter verarbeitet.