Als Fotograf:in erstellen Sie Porträt-, Industrie- und Werbebilder. Dabei beherrschen Sie den sicheren Umgang mit dem technischen Equipment eines Fotostudios - von Kamera und Beleuchtung bis hin zu moderner Bearbeitung unter Einsatz von KI und CGI.
Schulart
Berufsschule
Organisationsform
Teilzeit
Anmeldung
Durch Betrieb
Berufsbezeichnung
Fotograf:in
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Beginn
Beginn des Schuljahres
Dauer
3 Jahre
Bildungsabschluss
Berufsschulabschluss, Gesellenbrief
Kosten
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht sowie ein bestehender Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.
Der Beruf erfordert sowohl eine künstlerische Begabung als auch technisches und handwerkliches Können. Die Ausbildung umfasst in der Regel den gesamten Arbeitsprozess - von der Entwicklung eigener Bildideen über die Bilderstellung bis hin zur Ausgabe und Weiterverarbeitung der fertigen Bilder. Als Fotograf:in sind Sie in der Lage, ein Gesamtkonzept eigenständig umzusetzen: von der ersten Bildidee über die Konzeption bis zur praktischen Ausführung. In modernen Fotostudios kommen digitale Aufnahmetechniken, CGI und künstliche Intelligenz zum Einsatz. Diese verschiedenen Verfahren ergänzen sich und ermöglichen die Gestaltung hochwertiger, professioneller Bildwelten. Neben Digitalkameras zählen daher auch Computer sowie unterschiedliche Programme zur Bildbearbeitung und -optimierung zu den zentralen Arbeitsmitteln. Ein gutes technisches Verständnis, Interesse an Datenverarbeitung, Kreativität sowie ein ausgeprägtes Sehvermögen sind wichtige Voraussetzungen für den Beruf.
Die praktische Ausbildung im Betrieb wird durch den Unterricht in der Berufsschule ergänzt (duales System). In der Berufsschule vertiefen Sie Ihre Allgemeinbildung und erwerben die für die Berufsausübung notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Abschlussprüfung umfasst in der Regel einen schriftlichen Teil. Ergänzend dazu werden - abhängig vom Lehrplan - in einzelnen Fächern auch praktische Prüfungen durchgeführt. Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule sowie der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung vor der zuständigen Kammer erwerben Sie den Gesellenbrief (HWK). Je nach Vorbildung kann zusätzlich ein dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden.
