Änderung Landesnichtraucherschutzgesetz

Änderung Landesnichtraucherschutzgesetz

Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem gesamten Gelände der JGS Heidelberg ein umfassendes Rauchverbot. Betroffen sind alle Außenbereiche wie Pausenflächen, Parkplätze und Wege zwischen den Gebäuden. Das Verbot umfasst sowohl Tabakprodukte als auch E‑Zigaretten und Vapes. Raucherzonen dürfen künftig nicht mehr eingerichtet werden.

Hintergrund ist das neue Landesnichtraucherschutzgesetz Baden‑Württembergs, das der Landtag im Februar verabschiedet hat. Es schreibt für alle Schulen des Landes – einschließlich beruflicher Schulen – ein vollständiges Rauchverbot auf dem gesamten Gelände sowie bei schulischen Veranstaltungen vor. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Wieblinger Weg 24/7
69115 Heidelberg

Tel: 06221 58412700
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