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Anlagenmechaniker:in (IHK)

Anlagenmechaniker:innen fertigen und montieren Bauteile von versorgungstechnischen Anlagen. Ihre Aufgaben umfassen die Instandhaltung, Erweiterung und den Umbau dieser Anlagen.

Schulart: Berufsschule
Berufsbezeichnung: Anlagenmechaniker:in (IHK)
Dauer: 3,5 Jahre
Organisationsform: Teilzeit
Voraussetzung: Ausbildungsvertrag
Bildungsabschluss: Berufsschulabschluss, Gesellenbrief
Anmeldung: Durch Betrieb
Beginn: Beginn des Schuljahres
Kosten: Schulgeld- und Lernmittelfreiheit

Anlagenmechaniker:innen stellen insbesondere Rohrleitungssysteme sowie Behälter und Apparate für die Lebensmittelherstellung oder die verfahrenstechnische und chemische Industrie her. Sie arbeiten überwiegend in Betrieben, die Kessel und Behälter zum Beispiel für die Lebensmittelindustrie oder auch Heizkörper für Zentralheizungen herstellen. In der Erdöl- und Erdgasförderung, bei Wasserwerken oder Energieversorgungsunternehmen montieren sie vor allem Rohrleitungssysteme. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich auch bei Raffinerien, in der chemischen Grundstoffindustrie oder im Schiffbau. Anlagenmechaniker:innen arbeiten in Fertigungshallen und auf wechselnden Montagebaustellen, die auch im Ausland liegen können. Das Einsatzgebiet richtet sich nach dem Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes und umfasst die Bereiche Anlagenbau, Apparate- und Behälterbau, Instandhaltungstechnik, Rohrsystemtechnik und Schweißtechnik Der anerkannte Ausbildungsberuf der Industrie, häufig der Stadtwerke, Versorgungsunternehmen und Großanlagenbetreibern, ist aus der Zusammenlegung der Berufe Anlagenmechaniker:in und Apparatebauer:in entstanden.

Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt ("Duales System"). Die Schüler:innen sollen in der Berufsschule ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt. Soweit dies im Lehrplan der Berufsschule für einzelne Fächer bestimmt ist, wird auch fachpraktisch geprüft. Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule (und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer) erwerben die Schüler:innen den Gesellenbrief / Facharbeiterbrief in ihrem Ausbildungsberuf. Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.

Der Unterricht in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr an der Johannes-Gutenberg-Schule Heidelberg) und Fachstufe (ab dem 2. Ausbildungsjahr an der Heinrich-Meidinger-Schule Karlsruhe) findet in Blockform statt, das heißt, die Schüler:innen besuchen i. d. R. zwei bis drei Wochen lang die Berufsschule und sind anschließend 4 bis 6 Wochen lang im Betrieb.

Aufnahmevoraussetzungen sind, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und ein Berufsausbildungsvertrag vorliegt.

Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz
Religionslehre
Deutsch
Wirtschaftskompetenz
Gemeinschaftskunde