
| Weitere Informationen |
| Rahmenlehrplan des Kultusministeriums Baden-Württemberg für Bauzeichner/Bauzeichnerin in der jeweils gültigen Fassung: www.lernfelder.schule-bw.de/ download/rlpbauzeichner.pdf Berufsausbildungsverordnung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, herausgegeben von der Bundesarchitektenkammer: www.bak.de/site/353/default.aspx Berufsfeld Bautechnik Der Online-Dienst für die Baubranche http://www.baunetz.de Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung http://www.vob-online.de http://www.ausschreibungs-abc.de Informatik im Architekturbüro mit virtuellen Stadtdurchgängen http://www.archikon.com |
Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin ist staatlich anerkannt. Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sind wichtige Assistenten für Architekten und Ingenieure in der freien Wirtschaft und bei Behörden.
Die Ausbildungsbetriebe bilden aus je nach betrieblichem Schwerpunkt mit dem Berufsziel :
Ziel ist es, qualifizierter Assistent für Architekten und Ingenieure in der freien Wirtschaft und bei Behörden zu sein. Berechtigt zur Aufnahme in eine Technikerschule.
In der Hälfte der Ausbildung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer eine Zwischenprüfung, am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer und in der Schule.
Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt. Soweit dies im Lehrplan der Berufsschule für einzelne Fächer bestimmt ist, wird auch fachpraktisch geprüft.
Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule [und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer] erwerben die Absolventen/innen den Gesellenbrief / Facharbeiterbrief in ihrem Ausbildungsberuf.
Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.
Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.
Guter Hauptschul- oder Realschulabschluss.
Die Bewerbung erfolgt beim Ausbildungsbetrieb, dieser meldet nach Ausbildungsvertragsabschluss den Auszubildenden an der Schule an.
Berufsausbildungsvertrag
Regelausbildungszeit 3 Jahre
Beginn jeweils im September nach den Sommerferien (Schuljahresanfang Baden-Württemberg)
Das erste Ausbildungsjahr kann auch an der Einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner/Bauzeichnerin im Vollzeitunterricht absolviert werden.
Der Unterricht findet an 1,5 Tagen in der Woche als Lernfeldunterricht statt.
Maßgebliche Fächer sind Religionslehre, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz, Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz .
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Je nach Ausbildungsbetrieb gibt es eine tarifliche oder außertarifliche Ausbildungsvergütung
Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen Ihrer Anmeldung bei:
– Ausbildungsplatzzusage
Johannes-Gutenberg-Schule
Wieblinger Weg 24 / 7
69115 Heidelberg
Telefon 0 62 21 / 528-700
Fax 0 62 21 / 2 14 72
E-Mail: schule@jgs-heidelberg.de
Homepage: http://www.jgs-heidelberg.de
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Miroll
miroll@jgs-heidelberg.de